Außenbereich

Lux-Werte im Hafen.
Kai, Umschlag, Schleuse, Verkehrswege.

Ein Hafen arbeitet oft auch bei Dunkelheit: Schiffe werden entladen, Lkw rangieren, Menschen gehen über Kai und Landungsbrücke. Gutes Licht hält den Umschlag am Laufen und macht ihn sicherer. Anders als auf einem normalen Betriebshof muss die Planung dabei auch die Wasserseite im Blick behalten, denn die Schifffahrt darf nicht geblendet werden.

Aktualisiert am · 4 Min. Lesezeit · TRiALED Lichtberatung

Auf einen Blick
  • Für Fracht und Verladung im Hafen nennt licht.de 30 lx als Orientierung, die ASR A3.4 verlangt für Umschlagflächen mindestens 30 lx
  • Kaianlagen an Kanälen und Schleusen liegen bei 10 lx, Gefahrenstellen an Wegen bei 50 lx
  • Nach § 34 Abs. 4 WaStrG dürfen Anlagen Schiffsführer nicht durch Blendung oder Spiegelung irreführen oder behindern
  • Kleine Umschlagflächen kommen oft mit Lichtpunkthöhen bis 12 m aus, große Containerterminals nutzen Hochmasten von 25 bis 35 m

Wie viel Lux braucht ein Hafen?

Die Werte hängen davon ab, was auf der Fläche passiert. Die folgende Tabelle gibt die Angaben der Broschüre licht.wissen 13 von licht.de zu Kanälen, Schleusen und Hafenanlagen wieder:

BereichBeleuchtungsstärkeGleichmäßigkeitFarbwiedergabe
Kaianlagen (Wartebereiche) an Kanälen und Schleusen10 lx0,25Ra 20
Landungsbrücken und Übergänge nur für Fußgänger10 lx0,25Ra 20
Schleusenbedien- und Überwachungsbereiche20 lx0,25Ra 20
Frachtabfertigung, Be- und Entladung30 lx0,25Ra 20
Fahrgastbereiche in Passagierhäfen50 lx0,40Ra 20
Verbinden von Schläuchen, Rohren und Seilen50 lx0,40Ra 20
Gefahrenstellen an Geh- und Fahrwegen50 lx0,40Ra 20

Müssen beim Be- und Entladen Beschriftungen gelesen werden, nennt die Broschüre 50 lx. Die Werte sind eine Orientierung für die erste Einschätzung: Sie stammen aus einer älteren Fassung der DIN EN 12464-2. Die aktuelle Ausgabe 2025-12 differenziert die Anforderungen stärker. Für Ihre Planung gilt deshalb immer die aktuelle Norm.

Welche Mindestwerte gelten für Beschäftigte?

Arbeiten Beschäftigte auf der Fläche, gilt zusätzlich die Technische Regel ASR A3.4 mit ihren Mindestwerten für Arbeitsstätten im Freien:

  • Umschlagflächen, Verladestellen und Lagerflächen für Stückgut: mindestens 30 lx.
  • Werkstraßen: mindestens 10 lx bis 30 km/h und 20 lx bis 50 km/h.
  • Fußwege auf dem Gelände: mindestens 5 lx.

Weitere Flächen wie Toranlagen und Parkplätze stehen in der Übersicht Lux-Werte im Außenbereich.

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Blendung zur Wasserseite

Das ist der größte Unterschied zu anderen Außenflächen. An Bundeswasserstraßen dürfen Anlagen nach § 34 Abs. 4 des Bundeswasserstraßengesetzes nicht mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können und Schiffsführer nicht durch Blendung oder Spiegelung irreführen oder behindern. Für die Planung heißt das:

  • Licht auf die Fläche statt aufs Wasser: Strahler flach geneigt und mit passender Optik, damit möglichst wenig Licht über die Kaikante hinaus fällt.
  • Spiegelungen mitdenken: Wasser reflektiert. Auch Licht, das nicht direkt blendet, kann deshalb stören.
  • Steuerstände schützen: Strahler möglichst so ausrichten, dass sie aus der Blickrichtung des Bedienpersonals leuchten und nicht in Kran- und Beobachtungskabinen.
  • Früh abstimmen: Liegt die Anlage an einer Bundeswasserstraße, klären Sie die Planung früh mit dem zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt.

Masthöhe und Aufbau

Wie die Fläche beleuchtet wird, hängt vor allem von ihrer Größe ab. licht.de unterscheidet zwei Fälle:

  • Kleinere Flächen für Stückgut: Beleuchtung vom Rand aus mit Straßenleuchten oder breit strahlenden Flutern, Lichtpunkthöhen bis 12 m.
  • Große Containerterminals: Hochmasten mit 25 bis 35 m Lichtpunkthöhe und Abständen von 100 bis 175 m, damit Fahrzeuge und Kräne möglichst wenig behindert werden.

Dazu kommen Kräne: Hier sollten die Leuchten für Erschütterungen geeignet sein. Vorhandene Masten lassen sich oft weiter nutzen, sollten aber vorher statisch geprüft werden.

Aus der Praxis

Bei Carl Spaeter Südwest in Karlsruhe gehören Hallen, Büros und Hafenflächen zum Standort. Die Kranbeleuchtung sollte bis in den Schiffsrumpf reichen; eingesetzt wurde dafür unser Flutlicht Serie 12. Der Projektbericht nennt für den gesamten Standort 74 % Gesamtersparnis und eine Amortisation in 23,6 Monaten.

Alles zu Leuchten, Planung und Anfrage finden Sie auf der Seite Hafenbeleuchtung.

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Häufige Fragen

Wie viel Lux braucht ein Hafen?

Das hängt vom Bereich ab. licht.de nennt als Orientierung 10 lx für Kaianlagen an Kanälen und Schleusen, 20 lx für Schleusenbedienbereiche, 30 lx für Frachtabfertigung sowie Be- und Entladung und 50 lx für Fahrgastbereiche und Gefahrenstellen. Für die Planung gilt die aktuelle DIN EN 12464-2.

Wie hell muss eine Umschlagfläche sein?

Nach ASR A3.4 mindestens 30 lx. Werden beim Be- und Entladen Beschriftungen gelesen, nennt licht.de 50 lx.

Darf Hafenbeleuchtung die Schifffahrt blenden?

Nein. Nach § 34 Abs. 4 WaStrG dürfen Anlagen Schiffsführer nicht durch Blendwirkungen oder Spiegelungen irreführen oder behindern und nicht mit Schifffahrtszeichen verwechselt werden können.

Wie hoch sind Lichtmasten im Hafen?

Kleinere Umschlagflächen werden nach licht.de oft vom Rand aus mit Lichtpunkthöhen bis 12 m beleuchtet. Große Containerterminals nutzen Hochmasten mit 25 bis 35 m.

Eignen sich TRiALED-Leuchten für Seehäfen?

Das prüfen wir im Einzelfall, weil salzhaltige Luft höhere Anforderungen an Gehäuse und Befestigung stellt. Für Binnenhäfen und Umschlagflächen im Binnenland steht das Flutlicht Serie 12 mit IP66 und IK10 bereit.

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