Was ist die EPBD?
EPBD steht für Energy Performance of Buildings Directive, die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die Neufassung, Richtlinie (EU) 2024/1275, ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 29. Mai 2026 in nationales Recht umsetzen. Ziel ist ein emissionsfreier Gebäudebestand bis 2050.
- Neubauten sollen ab 2030 Nullemissionsgebäude sein, Gebäude der öffentlichen Hand bereits ab 2028.
- Bestand: Bei Nichtwohngebäuden gilt der Grundsatz „worst first“ – die energetisch schlechtesten 16 % sollen bis 2030 verbessert werden, die schlechtesten 26 % bis 2033.
- Technik: Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung werden in größeren Nichtwohngebäuden Pflicht.
Was die EPBD zur Beleuchtung verlangt
Artikel 13 Absatz 12 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Anforderungen festzulegen, wonach Nichtwohngebäude – soweit technisch und wirtschaftlich realisierbar – mit automatischen Beleuchtungssteuerungen ausgestattet werden:
| Nichtwohngebäude mit einer Nennleistung von | Frist |
|---|---|
| mehr als 290 kW | 31. Dezember 2027 |
| mehr als 70 kW | 31. Dezember 2029 |
Die Steuerungen müssen angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen. Gemeint ist: Das Licht reagiert darauf, ob ein Bereich tatsächlich genutzt wird – nicht nur auf einen Zeitplan oder einen Schalter am Eingang.
Gebäudeautomation: der Rahmen
Schon seit Ende 2024 müssen Nichtwohngebäude mit Heizungs- oder Klimaanlagen über 290 kW Nennleistung mit einem System zur Gebäudeautomatisierung ausgestattet sein, bis Ende 2029 gilt das ab 70 kW (Artikel 13 Absatz 9). Diese Systeme müssen den Energieverbrauch laufend erfassen, protokollieren und auswerten, Effizienzverluste erkennen und mit anderen Systemen kommunizieren können – auch herstellerübergreifend.
Eine Lichtsteuerung, die Verbrauchsdaten liefert und sich in die Gebäudetechnik einbinden lässt, passt genau in diesen Rahmen.
Wie Deutschland die EPBD umsetzt
In Deutschland ersetzt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bundestag und Bundesrat haben es im Juli 2026 beschlossen, erste Teile gelten seit dem 29. Juli 2026. Die Pflicht zur Gebäudeautomation aus dem bisherigen § 71a GEG wird dabei auf Nichtwohngebäude ab 70 kW Nennleistung ausgeweitet. Weitere Teile der Umsetzung treten stufenweise in Kraft.
EPBD-ready: Was das für Industrie- und Unternehmensbeleuchtung bedeutet
Ob Industriehalle, Lager oder Bürogebäude: „EPBD-ready“ heißt, dass sich die Unternehmensbeleuchtung so steuern lässt, wie es die Richtlinie verlangt. Darauf kommt es an:
- Präsenzerkennung: Sensoren erkennen, ob ein Bereich genutzt wird, und schalten oder dimmen das Licht entsprechend.
- Zonen: Halle, Regalgang, Büro oder Flur werden getrennt gesteuert – nicht ein Schalter für alles.
- Tageslichtabhängige Regelung: Wo Tageslicht einfällt, wird das Kunstlicht automatisch reduziert.
- Verbrauchsdaten: Die Steuerung erfasst Betriebszeiten und Energieverbrauch und macht Einsparungen nachweisbar.
- Dimmbare Betriebsgeräte: Leuchten mit DALI- oder 1–10-V-Schnittstelle lassen sich in Lichtmanagementsysteme einbinden.
TRiALED-Leuchten gibt es in Sensor-Ready-Ausführungen. Beim Lichtmanagement von Autani und Keilton sitzen die Sensoren direkt an der Leuchte und sind per Bluetooth Mesh vernetzt – nachrüstbar ohne neue Steuerleitungen. Mehr zu den Schnittstellen erklärt der Ratgeber DALI und 1–10 V.
Bestand nachrüsten statt neu bauen
Die Anforderungen an Beleuchtungssteuerung und Gebäudeautomation betreffen auch bestehende Nichtwohngebäude. Wer ohnehin auf LED umrüstet, plant die Steuerung am besten gleich mit: Präsenz- und Tageslichtsteuerung spart zusätzlich zur LED-Technik. In unseren Projekten lag die Einsparung an Beleuchtungsenergie zwischen rund 42 und 89 Prozent.
BeratungSprechen wir über Ihr Projekt.Lichtberechnung und Angebot vom Hersteller.Checkliste für Betreiber
- Nennleistung von Heizung und Klimatisierung ermitteln: über 290 kW oder über 70 kW?
- Vorhandene Lichtsteuerung prüfen: Gibt es Zonen und eine Präsenzerkennung?
- Bei einer anstehenden LED-Umrüstung die Steuerung direkt mit planen und ausschreiben.
- Auf Schnittstellen achten: DALI oder Sensorik mit Bluetooth Mesh, Einbindung in die Gebäudeautomation.
- Energieverbrauch erfassen, um Einsparungen nachzuweisen.
- Förderprogramme prüfen, bevor Aufträge vergeben werden.
Häufige Fragen
Was bedeutet EPBD?
EPBD steht für Energy Performance of Buildings Directive, die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Die aktuelle Fassung ist die Richtlinie (EU) 2024/1275.
Ab wann ist eine automatische Lichtsteuerung Pflicht?
Nach der EPBD für Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Nennleistung bis 31. Dezember 2027 und mit mehr als 70 kW bis 31. Dezember 2029 – soweit technisch und wirtschaftlich realisierbar. Maßgeblich ist die nationale Umsetzung.
Gilt die EPBD auch für bestehende Gebäude?
Ja. Die Anforderungen an Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung betreffen Nichtwohngebäude unabhängig vom Baujahr. Für Neubauten und größere Renovierungen kommen weitere Vorgaben hinzu.
Was bedeutet EPBD-ready bei Leuchten?
Die Leuchten lassen sich in eine automatische Lichtsteuerung mit Zonen und Präsenzerkennung einbinden – etwa über Sensoren an der Leuchte oder eine DALI-Schnittstelle.
Was ist das GModG?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz löst in Deutschland das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab. Es wurde im Juli 2026 beschlossen und setzt die EPBD schrittweise in deutsches Recht um.



