Sicherheit

Notbeleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung.
Vorschriften, Prüfung, Technik.

Fällt der Strom aus, muss jeder sicher aus dem Gebäude finden. Dafür sorgt die Sicherheitsbeleuchtung – ein Teil der Notbeleuchtung, der im Ernstfall Fluchtwege, Ausgänge und gefährliche Arbeitsplätze beleuchtet. Dieser Ratgeber erklärt, welche Regeln gelten, wie hell es sein muss, wie oft geprüft wird und wie moderne Systeme den Aufwand senken.

Aktualisiert am · 5 Min. Lesezeit · TRiALED Lichtberatung

Auf einen Blick
  • Rettungswege: mindestens 1 lx auf der Mittellinie des Fußbodens
  • Feuerlöscher, Brandmelder und Erste-Hilfe-Stellen: mindestens 5 lx
  • Regelmäßige Funktions- und Betriebsdauerprüfungen sind vorgeschrieben und zu dokumentieren
  • Automatische Selbsttests und digitale Dokumentation sparen Prüfaufwand

Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung

Die Begriffe werden oft vermischt. Die Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirkt. Sie gliedert sich in:

  • Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Macht Fluchtwege und Ausgänge sicher erkennbar und benutzbar.
  • Antipanikbeleuchtung: Verhindert Panik in größeren Flächen ohne ausgewiesene Rettungswege und ermöglicht das Erreichen eines Rettungswegs.
  • Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Ermöglicht, gefährliche Tätigkeiten sicher zu beenden, zum Beispiel an laufenden Maschinen.
  • Ersatzbeleuchtung: Ermöglicht das Weiterarbeiten bei Stromausfall. Sie ist keine Sicherheitsbeleuchtung im engeren Sinn.

Welche Vorschriften gelten?

In Deutschland greifen mehrere Regelwerke ineinander. Welche davon für Ihr Gebäude verbindlich sind, hängt von Nutzung, Größe und Baugenehmigung ab:

RegelwerkWorum es geht
Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3Fluchtwege und Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung nach Gefährdungsbeurteilung
ASR A3.4Beleuchtung von Arbeitsstätten, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung
Landesbauordnungen und SonderbauverordnungenAnforderungen z. B. an Versammlungs-, Verkaufs- oder Beherbergungsstätten, Garagen und Hochhäuser
DIN EN 1838Lichttechnische Anforderungen an die Notbeleuchtung
DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 50172Planung, Errichtung, Betrieb und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
DIN EN 62034Automatische Prüfsysteme für batteriegestützte Sicherheitsbeleuchtung
DIN EN ISO 7010, ASR A1.3Gestaltung von Rettungszeichen

Wie hell muss die Sicherheitsbeleuchtung sein?

Die DIN EN 1838 legt Mindestwerte fest. Typische Anforderungen als Überblick:

BereichTypische Anforderung
Rettungswege bis 2 m BreiteMindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden, mittleres Band mit mindestens 50 % davon
Sicherheitseinrichtungen: Feuerlöscher, Brandmelder, Erste-Hilfe-Stellen, NotrufeinrichtungenMindestens 5 lx vertikal am Standort der Einrichtung
AntipanikbeleuchtungMindestens 0,5 lx auf der freien Bodenfläche
Arbeitsplätze mit besonderer GefährdungMindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mindestens 15 lx
Einschaltverhalten Rettungswege50 % nach 5 Sekunden, 100 % nach 60 Sekunden
GleichmäßigkeitVerhältnis von maximaler zu minimaler Beleuchtungsstärke höchstens 40:1

Feuerlöscher, Brandmelder, Erste-Hilfe-Stellen und andere Sicherheitseinrichtungen müssen auch im Notbetrieb gut auffindbar und benutzbar sein – deshalb gelten dort mindestens 5 lx statt 1 lx. Die Bemessungsbetriebsdauer beträgt nach DIN EN 1838 mindestens eine Stunde; Bauordnungen fordern für bestimmte Gebäude längere Zeiten, häufig drei Stunden. Maßgeblich sind die Normen in der aktuellen Fassung und die Vorgaben für Ihr Gebäude.

Rettungszeichen richtig planen

Rettungszeichen zeigen den Weg nach draußen. Sie müssen auch bei Stromausfall erkennbar sein – entweder hinterleuchtet (die Leuchte ist das Zeichen) oder angestrahlt.

  • Erkennungsweite: Hinterleuchtete Zeichen sind auf größere Entfernung erkennbar als angestrahlte gleicher Größe. Die Größe des Zeichens richtet sich nach der notwendigen Erkennungsweite.
  • Richtungsangaben: An jedem Richtungswechsel und an Stellen, von denen der nächste Ausgang nicht direkt sichtbar ist.
  • Gestaltung: Grüne Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010.

Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie?

SystemPrinzipStärkenZu beachten
EinzelbatterieJede Leuchte hat ihren eigenen AkkuEinfach nachzurüsten, keine Batterieräume, keine FunktionserhaltverkabelungAkkus in jeder Leuchte tauschen, Prüfung vieler Einzelgeräte
GruppenbatterieEine Batterie versorgt eine begrenzte Anzahl LeuchtenZwischenlösung für mittlere GebäudeAnforderungen an Leitungen und Aufstellorte
ZentralbatterieEine zentrale Anlage versorgt alle LeuchtenZentrale Überwachung und WartungBatterieraum, Funktionserhalt der Leitungen, höhere Anfangsinvestition

Moderne Einzelbatterieleuchten mit langlebigen Akkus und automatischen Selbsttests sind heute für viele gewerbliche Gebäude eine wirtschaftliche Lösung. Die Serie 19 Sicherheitslicht von TRiALED setzt auf autarke Akkutechnik, automatisierte Selbsttests, digitale Kontrolle und bis zu drei Stunden Notbetrieb, je nach Ausführung.

Prüfpflichten: Was, wann, wie oft?

Sicherheitsbeleuchtung muss regelmäßig geprüft und die Prüfung dokumentiert werden. Typische Intervalle nach DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 50172:

IntervallPrüfung
TäglichSichtprüfung der Anzeigen bei zentralen Anlagen
MonatlichFunktionsprüfung: Umschalten auf Notbetrieb, alle Leuchten und Zeichen leuchten
JährlichPrüfung der Bemessungsbetriebsdauer: Die Anlage muss die geforderte Zeit durchhalten
Regelmäßig durch SachverständigeBei Sonderbauten nach Landesrecht, häufig alle drei Jahre

Alle Prüfungen gehören in ein Prüfbuch. Automatische Prüfsysteme nach DIN EN 62034 führen Funktions- und Betriebsdauertests selbstständig durch und protokollieren die Ergebnisse. Das spart Begehungen und verhindert, dass Prüfungen vergessen werden.

Bestehende Notbeleuchtung modernisieren

Ältere Anlagen haben oft Leuchtstofflampen, deren Ersatz knapp wird, Akkus am Ende ihrer Lebensdauer und eine lückenhafte Dokumentation. Bei einer Modernisierung auf LED sinken Energieverbrauch und Wartungsaufwand, und automatische Prüfsysteme lassen sich direkt mit einbinden. Mehr zu vernetzten Lösungen lesen Sie in unseren Beiträgen Notbeleuchtung neu gedacht und Notstrombeleuchtung, die sich selbst organisiert.

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Häufige Fragen

Wo ist Notbeleuchtung Pflicht?

Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenrecht sowie aus Bauordnungen und Sonderbauverordnungen, zum Beispiel für Versammlungs- und Verkaufsstätten, große Garagen oder Hochhäuser. Auch das Brandschutzkonzept kann Sicherheitsbeleuchtung verlangen.

Wie hell muss eine Notbeleuchtung sein?

Auf Rettungswegen mindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden, an Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Stellen mindestens 5 lx, für die Antipanikbeleuchtung mindestens 0,5 lx. Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung brauchen mindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mindestens 15 lx.

Wie oft muss die Notbeleuchtung geprüft werden?

Typisch sind eine monatliche Funktionsprüfung und eine jährliche Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer, bei zentralen Anlagen zusätzlich tägliche Sichtprüfungen. Alle Prüfungen werden dokumentiert. Sonderbauten werden zusätzlich von Sachverständigen geprüft.

Wie lange muss die Notbeleuchtung leuchten?

Nach DIN EN 1838 mindestens eine Stunde. Für bestimmte Gebäude fordern Bauordnungen längere Zeiten, häufig drei Stunden.

Was ist besser: Einzelbatterie oder Zentralbatterie?

Einzelbatteriesysteme sind einfach nachzurüsten und brauchen keinen Batterieraum. Zentralbatterieanlagen bieten zentrale Überwachung, erfordern aber Batterieraum und funktionserhaltende Leitungen. Moderne Einzelbatterieleuchten mit Selbsttest sind für viele Gebäude wirtschaftlich.

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