Notbeleuchtung, Sicherheitsbeleuchtung, Ersatzbeleuchtung
Die Begriffe werden oft vermischt. Die Notbeleuchtung ist der Oberbegriff für Beleuchtung, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung wirkt. Sie gliedert sich in:
- Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege: Macht Fluchtwege und Ausgänge sicher erkennbar und benutzbar.
- Antipanikbeleuchtung: Verhindert Panik in größeren Flächen ohne ausgewiesene Rettungswege und ermöglicht das Erreichen eines Rettungswegs.
- Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: Ermöglicht, gefährliche Tätigkeiten sicher zu beenden, zum Beispiel an laufenden Maschinen.
- Ersatzbeleuchtung: Ermöglicht das Weiterarbeiten bei Stromausfall. Sie ist keine Sicherheitsbeleuchtung im engeren Sinn.
Welche Vorschriften gelten?
In Deutschland greifen mehrere Regelwerke ineinander. Welche davon für Ihr Gebäude verbindlich sind, hängt von Nutzung, Größe und Baugenehmigung ab:
| Regelwerk | Worum es geht |
|---|---|
| Arbeitsstättenverordnung und ASR A2.3 | Fluchtwege und Notausgänge, Sicherheitsbeleuchtung nach Gefährdungsbeurteilung |
| ASR A3.4 | Beleuchtung von Arbeitsstätten, einschließlich Sicherheitsbeleuchtung |
| Landesbauordnungen und Sonderbauverordnungen | Anforderungen z. B. an Versammlungs-, Verkaufs- oder Beherbergungsstätten, Garagen und Hochhäuser |
| DIN EN 1838 | Lichttechnische Anforderungen an die Notbeleuchtung |
| DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 50172 | Planung, Errichtung, Betrieb und Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungsanlagen |
| DIN EN 62034 | Automatische Prüfsysteme für batteriegestützte Sicherheitsbeleuchtung |
| DIN EN ISO 7010, ASR A1.3 | Gestaltung von Rettungszeichen |
Wie hell muss die Sicherheitsbeleuchtung sein?
Die DIN EN 1838 legt Mindestwerte fest. Typische Anforderungen als Überblick:
| Bereich | Typische Anforderung |
|---|---|
| Rettungswege bis 2 m Breite | Mindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden, mittleres Band mit mindestens 50 % davon |
| Sicherheitseinrichtungen: Feuerlöscher, Brandmelder, Erste-Hilfe-Stellen, Notrufeinrichtungen | Mindestens 5 lx vertikal am Standort der Einrichtung |
| Antipanikbeleuchtung | Mindestens 0,5 lx auf der freien Bodenfläche |
| Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung | Mindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mindestens 15 lx |
| Einschaltverhalten Rettungswege | 50 % nach 5 Sekunden, 100 % nach 60 Sekunden |
| Gleichmäßigkeit | Verhältnis von maximaler zu minimaler Beleuchtungsstärke höchstens 40:1 |
Feuerlöscher, Brandmelder, Erste-Hilfe-Stellen und andere Sicherheitseinrichtungen müssen auch im Notbetrieb gut auffindbar und benutzbar sein – deshalb gelten dort mindestens 5 lx statt 1 lx. Die Bemessungsbetriebsdauer beträgt nach DIN EN 1838 mindestens eine Stunde; Bauordnungen fordern für bestimmte Gebäude längere Zeiten, häufig drei Stunden. Maßgeblich sind die Normen in der aktuellen Fassung und die Vorgaben für Ihr Gebäude.
Rettungszeichen richtig planen
Rettungszeichen zeigen den Weg nach draußen. Sie müssen auch bei Stromausfall erkennbar sein – entweder hinterleuchtet (die Leuchte ist das Zeichen) oder angestrahlt.
- Erkennungsweite: Hinterleuchtete Zeichen sind auf größere Entfernung erkennbar als angestrahlte gleicher Größe. Die Größe des Zeichens richtet sich nach der notwendigen Erkennungsweite.
- Richtungsangaben: An jedem Richtungswechsel und an Stellen, von denen der nächste Ausgang nicht direkt sichtbar ist.
- Gestaltung: Grüne Rettungszeichen nach DIN EN ISO 7010.
Einzelbatterie, Gruppenbatterie oder Zentralbatterie?
| System | Prinzip | Stärken | Zu beachten |
|---|---|---|---|
| Einzelbatterie | Jede Leuchte hat ihren eigenen Akku | Einfach nachzurüsten, keine Batterieräume, keine Funktionserhaltverkabelung | Akkus in jeder Leuchte tauschen, Prüfung vieler Einzelgeräte |
| Gruppenbatterie | Eine Batterie versorgt eine begrenzte Anzahl Leuchten | Zwischenlösung für mittlere Gebäude | Anforderungen an Leitungen und Aufstellorte |
| Zentralbatterie | Eine zentrale Anlage versorgt alle Leuchten | Zentrale Überwachung und Wartung | Batterieraum, Funktionserhalt der Leitungen, höhere Anfangsinvestition |
Moderne Einzelbatterieleuchten mit langlebigen Akkus und automatischen Selbsttests sind heute für viele gewerbliche Gebäude eine wirtschaftliche Lösung. Die Serie 19 Sicherheitslicht von TRiALED setzt auf autarke Akkutechnik, automatisierte Selbsttests, digitale Kontrolle und bis zu drei Stunden Notbetrieb, je nach Ausführung.
Prüfpflichten: Was, wann, wie oft?
Sicherheitsbeleuchtung muss regelmäßig geprüft und die Prüfung dokumentiert werden. Typische Intervalle nach DIN VDE V 0108-100-1 und DIN EN 50172:
| Intervall | Prüfung |
|---|---|
| Täglich | Sichtprüfung der Anzeigen bei zentralen Anlagen |
| Monatlich | Funktionsprüfung: Umschalten auf Notbetrieb, alle Leuchten und Zeichen leuchten |
| Jährlich | Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer: Die Anlage muss die geforderte Zeit durchhalten |
| Regelmäßig durch Sachverständige | Bei Sonderbauten nach Landesrecht, häufig alle drei Jahre |
Alle Prüfungen gehören in ein Prüfbuch. Automatische Prüfsysteme nach DIN EN 62034 führen Funktions- und Betriebsdauertests selbstständig durch und protokollieren die Ergebnisse. Das spart Begehungen und verhindert, dass Prüfungen vergessen werden.
Bestehende Notbeleuchtung modernisieren
Ältere Anlagen haben oft Leuchtstofflampen, deren Ersatz knapp wird, Akkus am Ende ihrer Lebensdauer und eine lückenhafte Dokumentation. Bei einer Modernisierung auf LED sinken Energieverbrauch und Wartungsaufwand, und automatische Prüfsysteme lassen sich direkt mit einbinden. Mehr zu vernetzten Lösungen lesen Sie in unseren Beiträgen Notbeleuchtung neu gedacht und Notstrombeleuchtung, die sich selbst organisiert.
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Wo ist Notbeleuchtung Pflicht?
Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenrecht sowie aus Bauordnungen und Sonderbauverordnungen, zum Beispiel für Versammlungs- und Verkaufsstätten, große Garagen oder Hochhäuser. Auch das Brandschutzkonzept kann Sicherheitsbeleuchtung verlangen.
Wie hell muss eine Notbeleuchtung sein?
Auf Rettungswegen mindestens 1 lx auf der Mittellinie am Boden, an Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Stellen mindestens 5 lx, für die Antipanikbeleuchtung mindestens 0,5 lx. Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung brauchen mindestens 10 % der normalen Beleuchtungsstärke, mindestens 15 lx.
Wie oft muss die Notbeleuchtung geprüft werden?
Typisch sind eine monatliche Funktionsprüfung und eine jährliche Prüfung der Bemessungsbetriebsdauer, bei zentralen Anlagen zusätzlich tägliche Sichtprüfungen. Alle Prüfungen werden dokumentiert. Sonderbauten werden zusätzlich von Sachverständigen geprüft.
Wie lange muss die Notbeleuchtung leuchten?
Nach DIN EN 1838 mindestens eine Stunde. Für bestimmte Gebäude fordern Bauordnungen längere Zeiten, häufig drei Stunden.
Was ist besser: Einzelbatterie oder Zentralbatterie?
Einzelbatteriesysteme sind einfach nachzurüsten und brauchen keinen Batterieraum. Zentralbatterieanlagen bieten zentrale Überwachung, erfordern aber Batterieraum und funktionserhaltende Leitungen. Moderne Einzelbatterieleuchten mit Selbsttest sind für viele Gebäude wirtschaftlich.

