Gewerbe & Immobilien

Licht für Gewerbeimmobilien.
Für Eigentümer, Verwalter und Facility Management.

Für Eigentümer und Verwalter von Gewerbeimmobilien ist Beleuchtung gleich dreifach Thema: Betriebskosten in Allgemeinflächen, Betreiberpflichten bei der Notbeleuchtung und die steigenden Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie. Eine LED-Umrüstung mit Steuerung löst alle drei auf einmal.

Aktualisiert am · 3 Min. Lesezeit · TRiALED Lichtberatung

Auf einen Blick
  • Treppenhäuser, Flure, Tiefgaragen und Außenanlagen verursachen Betriebskosten, die auf die Mieter umgelegt werden
  • Für die Prüfung der Notbeleuchtung ist der Betreiber verantwortlich
  • Die EPBD verlangt in größeren Nichtwohngebäuden eine automatische Beleuchtungssteuerung bis 2027 bzw. 2029
  • Flexible Finanzierungs- und Contractingmodelle refinanzieren die Umrüstung über die Einsparung

Allgemeinflächen mit langen Betriebszeiten

BereichTypischer WartungswertLösung
Treppenhäuser und Flure100 lxDownlights, Panels, Präsenzsteuerung
Tiefgaragesiehe ParkhausbeleuchtungFeuchtraumleuchten mit Bewegungssensor
Büro-Mietflächen500 lx, UGR ≤ 19Panels, Büroleuchten
Außenanlagen, Parkplatz5–20 lxMastleuchten Serie 16

Richtwerte nach DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2. Mehr Details in den Ratgebern Bürobeleuchtung, Parkhausbeleuchtung und Parkplatzbeleuchtung.

Notbeleuchtung: Pflichten des Betreibers

Wo eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden oder vorgeschrieben ist, muss sie regelmäßig geprüft und die Prüfung dokumentiert werden. Verantwortlich ist der Betreiber – auch wenn er einen Dienstleister beauftragt. Mit den selbstprüfenden Leuchten der Serie 19 entfällt die monatliche Begehung weitgehend, das Prüfprotokoll kommt per App. Mehr im Ratgeber Notbeleuchtung prüfen.

EU-Gebäuderichtlinie: was auf Eigentümer zukommt

Die EPBD verlangt in Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage bis Ende 2027, ab 70 kW bis Ende 2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung mit Zonen und Belegungserkennung. Für die energetisch schlechtesten Nichtwohngebäude kommen Sanierungspflichten hinzu. Details im Ratgeber EPBD und Beleuchtung.

Finanzierung über die Einsparung

Nicht jede Umrüstung muss aus dem Budget bezahlt werden. Wir bieten flexible Finanzierungs- und Contractingmodelle mit planbaren Kosten, die sich über die Einsparung refinanzieren. So sinken die Betriebskosten für Mieter, ohne dass der Eigentümer vorfinanzieren muss.

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Aus unseren Projekten

In einem modernen Bürogebäude sank der Energiebedarf für die Beleuchtung um 61 %, im Parkhaus eines Möbelhauses um 68 % – mit einer Amortisation von 22 bzw. 19 Monaten.

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Häufige Fragen

Wer ist für die Prüfung der Notbeleuchtung in einer Gewerbeimmobilie verantwortlich?

Der Betreiber des Gebäudes. Er kann die Prüfung an einen Dienstleister vergeben, die Verantwortung dafür, dass geprüft und dokumentiert wird, bleibt aber bei ihm.

Betrifft die EU-Gebäuderichtlinie auch bestehende Gewerbeimmobilien?

Ja. Die Anforderungen an Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung gelten für Nichtwohngebäude unabhängig vom Baujahr, abhängig von der Nennleistung der Heizungs- oder Klimaanlage.

Kann eine LED-Umrüstung ohne Investition finanziert werden?

Ja, über Finanzierungs- und Contractingmodelle, die sich über die eingesparten Energiekosten refinanzieren. Die Konditionen besprechen wir im Projekt.

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