Planung

Beleuchtung nach GModG.
Was § 56 jetzt verlangt.

Seit dem 29. Juli 2026 gilt in Deutschland das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es löst das Gebäudeenergiegesetz ab und setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD um. Für Eigentümer von Nichtwohngebäuden ist vor allem § 56 wichtig: Hat die Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung, müssen Gebäudeautomation und eine automatische Beleuchtungssteuerung bis Ende 2029 eingebaut sein.

Aktualisiert am · 6 Min. Lesezeit · TRiALED Lichtberatung

Auf einen Blick
  • § 56 GModG gilt seit dem 29. Juli 2026 und ersetzt die bisherige Regelung in § 71a GEG
  • Betroffen sind Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat – die Beleuchtung zählt dabei nicht mit
  • Frist für Gebäudeautomation und automatische Beleuchtungssteuerung: 31. Dezember 2029
  • Die Lichtsteuerung soll angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen

Was verlangt § 56 GModG?

§ 56 GModG regelt die Gebäudeautomatisierung und Gebäudesteuerung. Für die Beleuchtung sind zwei Absätze entscheidend:

RegelungInhaltFrist
§ 56 Abs. 1System zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung in Nichtwohngebäuden mit mehr als 70 kW Nennleistung31.12.2029
§ 56 Abs. 6Zusätzlich eine automatische Beleuchtungssteuerung. Sie soll angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen.31.12.2029

Die Pflicht entfällt nur, wenn die Ausrüstung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Das muss der Eigentümer für sein Gebäude begründen können.

GModG-Check: Ist Ihr Gebäude betroffen?

Drei Fragen genügen für eine erste Einordnung. Der Check ersetzt keine Prüfung durch Energieberater oder Fachplaner.

GModG-Check

Ist Ihr Gebäude betroffen?

1Wird das Gebäude ganz oder überwiegend nicht zum Wohnen genutzt?

Erste Orientierung nach § 56 GModG, keine Rechtsberatung. Stand: Oktober 2026.

EPBD und GModG: Was gilt in Deutschland?

Die EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Richtlinie (EU) 2024/1275) ist der Rahmen für alle Mitgliedstaaten. Sie verpflichtet nicht die Eigentümer direkt, sondern die Staaten, ihre Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland geschieht das mit dem GModG – und das ist für Eigentümer maßgeblich.

EPBD (EU-Rahmen)GModG (Deutschland)
Wer ist verpflichtet?die Mitgliedstaatendie Eigentümer der Gebäude
Lichtsteuerung, große Gebäudeüber 290 kW bis 31.12.2027keine eigene Stufe – es gilt einheitlich die Grenze von 70 kW
Lichtsteuerungüber 70 kW bis 31.12.2029über 70 kW bis 31.12.2029
Gebäudeautomationüber 290 kW bis Ende 2024, über 70 kW bis Ende 2029über 70 kW bis 31.12.2029, die bisherige 290-kW-Grenze aus § 71a GEG entfällt

Für Gebäude in Deutschland zählt also: mehr als 70 kW Nennleistung, Frist 31. Dezember 2029 – für Gebäudeautomation und Beleuchtungssteuerung gleichermaßen. Den europäischen Hintergrund erklärt der Ratgeber EU-Gebäuderichtlinie und Beleuchtung.

Was eine Lichtsteuerung nach § 56 können sollte

  • Automatisch schalten: Das Licht geht aus, wenn niemand da ist – ohne dass jemand daran denken muss.
  • Zonen: Bereiche mit unterschiedlicher Nutzung wie Gänge, Arbeitsplätze und Lagerzonen werden getrennt gesteuert.
  • Belegungserkennung: Präsenz- oder Bewegungsmelder erfassen, ob ein Bereich genutzt wird.
  • Daten für die Gebäudeautomation: Das System nach Absatz 1 soll Verbräuche überwachen und Daten über eine offene Schnittstelle bereitstellen. Eine Lichtsteuerung, die ihre Daten liefert, passt in diesen Rahmen.

Tageslichtregelung und Dimmen schreibt § 56 nicht vor. Sie bringen aber oft einen großen Teil der Einsparung. Und wer eine Förderung nutzen möchte, sollte wissen: Nach § 89 GModG werden in der Regel nur Maßnahmen gefördert, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Wie Präsenzmelder und Steuerungsarten funktionieren, erklären die Ratgeber Präsenzmelder und Lichtsteuerung und DALI oder 1–10 V.

So setzen wir die Lichtsteuerung um

  1. Lichtaudit: Wir nehmen Leuchten, Treiber, Nutzungszonen und Betriebszeiten digital auf – mit unserer eigenen App.
  2. Planung: Das Licht berechnen wir mit DIALux nach DIN EN 12464-1, die Sensorik planen wir mit unserer App Sensora: Sensorpositionen, Erfassungsbereiche und Nutzung werden vor der Montage simuliert.
  3. Leuchten und Sensorik: LED-Leuchten aus eigener Fertigung mit Sensorik von Autani und Keilton, vernetzt über Bluetooth Mesh.
  4. Montage und Inbetriebnahme: Wir montieren, verdrahten und richten die Steuerung ein – im laufenden Betrieb und abschnittsweise.
  5. Auswertung: Über den Autani Energy Manager werden Betriebszeiten und Verbrauch auswertbar. Die Anbindung an die Gebäudeleittechnik über BACnet/IP oder Modbus TCP stimmen wir im Projekt ab.
BeratungSprechen wir über Ihr Projekt.Lichtberechnung und Angebot vom Hersteller.Projekt besprechen

Was bringt die Steuerung zusätzlich zur LED?

Rechenbeispiel

100 LED-Leuchten mit je 100 W und 4.000 Betriebsstunden im Jahr verbrauchen ohne Steuerung 40.000 kWh.

Spart die Steuerung 30 % davon, sind das 12.000 kWh – bei 0,25 € je kWh rund 3.000 € Stromkosten im Jahr.

Bei 20 % wären es 2.000 €, bei 40 % 4.000 € im Jahr.

Alle Werte sind Annahmen. Wie viel die Steuerung in Ihrem Gebäude bringt, hängt von Belegungszeiten, Tageslicht und Zonierung ab – das rechnen wir für Ihr Objekt.

LED-EinsparrechnerWas spart Ihre Beleuchtung?Stromkosten, CO₂ und Amortisation in wenigen Minuten.Einsparung berechnen

Häufige Fragen

Was ist das GModG?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist das deutsche Gesetz zur Energieeffizienz von Gebäuden. Es gilt seit dem 29. Juli 2026, ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD um.

Ist eine automatische Lichtsteuerung nach GModG Pflicht?

Ja, für Nichtwohngebäude, deren Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage mehr als 70 kW Nennleistung hat. Nach § 56 Abs. 6 muss bis 31. Dezember 2029 eine automatische Beleuchtungssteuerung eingebaut sein, außer es ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar.

Zählt die Beleuchtung zu den 70 kW?

Nein. Maßgeblich ist die Nennleistung der Heizungs-, Klima- oder Lüftungsanlage. Die Leistung der Beleuchtung wird nicht mitgezählt.

Muss jede Leuchte einen Sensor haben?

Nein. Das Gesetz verlangt eine automatische Beleuchtungssteuerung, die angemessen zoniert sein und über eine Belegungserkennung verfügen soll. Wie viele Sensoren nötig sind und wo sie sitzen, ergibt die Planung.

Gilt die 290-kW-Grenze noch?

Nein. Die Pflicht zur Gebäudeautomation nach § 71a GEG galt ab 290 kW. Seit dem 29. Juli 2026 gilt nach dem GModG einheitlich die Grenze von 70 kW mit der Frist 31. Dezember 2029. 290 kW spielt nur noch bei den Anforderungen an Neubauten eine Rolle.

Wer bietet Lichtsteuerung nach GModG an?

TRiALED plant und realisiert Beleuchtung und Lichtsteuerung für Nichtwohngebäude aus einer Hand: Lichtaudit, Lichtplanung, LED-Leuchten aus eigener Fertigung, Sensorik und Lichtmanagement von Autani und Keilton, Montage und Inbetriebnahme.

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