Per App statt Begehung.
Die Leuchten prüfen sich selbst: jeden Monat ein automatischer Funktionstest, einmal im Jahr die volle Betriebsdauer – nach EN 50172 und EN 62034. Niemand muss mit Leiter und Klemmbrett durchs Haus.

Sicherheitsbeleuchtung macht Fluchtwege erkennbar und benutzbar, wenn sonst nichts mehr leuchtet. Wir entwickeln und fertigen sie in Deutschland – mit Akku im Gehäuse, 1,5 oder 3 Stunden Notbetrieb und automatischer Prüfung per App statt monatlicher Begehung.
Die Leuchten prüfen sich selbst: jeden Monat ein automatischer Funktionstest, einmal im Jahr die volle Betriebsdauer – nach EN 50172 und EN 62034. Niemand muss mit Leiter und Klemmbrett durchs Haus.
Jede Prüfung landet als festes Protokoll in der App und lässt sich exportieren. Damit ist die Dokumentationspflicht erfüllt, ohne dass jemand ein Prüfbuch von Hand führt.
Was bisher Monat für Monat an Wegen, Stunden und Terminen anfiel, entfällt. Der Aufwand verlagert sich vom Begehen auf das Nachsehen im Protokoll.
Jede Leuchte bringt ihre Stromversorgung mit – wahlweise für 1,5 oder 3 Stunden Notbetrieb. Damit entfallen zentrale Batterieanlagen, eigene Stromkreise und Funktionserhaltverkabelung. Im Bestand ist das oft der einzige Weg, der ohne Umbau auskommt.
Im Normalbetrieb leuchtet alles. Fällt die Versorgung aus, bleiben nur die Leuchten mit eigenem Akku und die Rettungszeichen – genug, um den Weg nach draußen zu finden.

NormalbetriebKI-generierte BeispielszeneIllustration, keine lichttechnische Berechnung. Wie viele Leuchten im Notbetrieb bleiben und wie hell es dann ist, ergibt die Planung für Ihr Gebäude.
Der Teil der Notbeleuchtung, der Rettungswege und Ausgänge sicher erkennbar und benutzbar macht. Dazu gehören auch Rettungszeichen, Antipanikbeleuchtung und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
Licht, mit dem die Arbeit weitergehen kann, wenn der Strom ausfällt. Sie dient dem Betrieb, nicht der Flucht – und ersetzt keine Sicherheitsbeleuchtung.
Der Oberbegriff für beides: alles, was bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung Licht gibt.
Die Norm legt fest, wie hell es im Notbetrieb mindestens sein muss. Die Werte gelten am Boden beziehungsweise senkrecht an der Einrichtung – und zwar am Ende der Betriebsdauer, wenn der Akku fast leer ist.
Alle Werte im RatgeberBei Begehungen sehen wir immer wieder Anlagen, die einmal installiert und abgenommen wurden – und deren laufende Prüfung dann eingeschlafen ist. Der Aufwand ist monatlich, der Betrieb läuft, die Leuchten hängen hoch, Zuständigkeiten wechseln. Am Ende funktioniert die Anlage vielleicht, aber niemand kann es belegen.
Im Ernstfall zählt genau das: nicht, ob eine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden war, sondern ob sie nachweislich betriebsbereit war. Diesen Nachweis führt allein die Dokumentation – gegenüber Behörden, Sachversicherern und im Zweifel vor Gericht. Auch bei Begehungen gilt: Eine funktionierende Anlage ohne Prüfbuch ist ein Mangel.
Ratgeber: Notbeleuchtung prüfenDas ist keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihr Gebäude gelten, klären die Gefährdungsbeurteilung, die Baugenehmigung und im Zweifel eine fachkundige Person.
Sicherheitsbeleuchtung muss regelmäßig geprüft und jede Prüfung dokumentiert werden. Wie viel das im Jahr wird, hängt an der Zahl der Leuchten.
Die Leuchten prüfen sich selbst: Funktions- und Betriebsdauerprüfung laufen automatisch nach EN 50172 und EN 62034. Statt jede Leuchte einzeln anzulaufen, lesen Sie das fertige Protokoll in der App und exportieren es als Nachweis.
Serie 19 ansehenIntervalle nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1. Maßgeblich ist immer die Festlegung für Ihr Gebäude.
Jede Leuchte hat ihren eigenen Akku.
Stärke: Einfach nachzurüsten, kein Batterieraum, keine Funktionserhaltverkabelung.
Zu beachten: Akkus in jeder Leuchte, viele Einzelgeräte zu prüfen.
Eine Batterie versorgt eine begrenzte Zahl Leuchten.
Stärke: Zwischenlösung für mittlere Gebäude.
Zu beachten: Anforderungen an Leitungen und Aufstellort beachten.
Eine zentrale Anlage versorgt alle Leuchten.
Stärke: Wartung an einem Ort, zentrale Überwachung.
Zu beachten: Batterieraum und Funktionserhalt der Leitungen nötig.
Welches System passt, entscheidet sich an Gebäudegröße, Bestand und Vorschriften für Ihr Objekt.
Wir liefern nicht nur Leuchten, sondern begleiten das Projekt: Bestandsaufnahme, Lichtplanung nach DIN EN 1838, Auswahl der passenden Betriebsdauer, Umsetzung und Inbetriebnahme. Entwickelt und gefertigt wird in Deutschland – seit 2009.
Unsere Leistungen ansehen Projekt besprechenOb eine Sicherheitsbeleuchtung nötig ist, ergibt sich aus der Nutzung des Gebäudes, der Landesbauordnung und den Sonderbauvorschriften – bei Arbeitsstätten zusätzlich aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsstättenverordnung. Typisch sind Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetriebe, Schulen, Krankenhäuser, Garagen und größere Arbeitsstätten.
Auf Rettungswegen bis 2 Meter Breite verlangt die DIN EN 1838 mindestens 1 Lux auf der Mittellinie am Boden. An Feuerlöschern, Brandmeldern und Erste-Hilfe-Stellen sind mindestens 5 Lux gefordert. Für Antipanikbeleuchtung und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung gelten eigene Werte.
Nach DIN EN 50172 und DIN VDE V 0108-100-1 gilt: bei zentralen Anlagen täglich eine Sichtprüfung der Anzeigen, monatlich eine Funktionsprüfung aller Leuchten und Zeichen, jährlich eine Prüfung über die volle Bemessungsbetriebsdauer. Jede Prüfung ist zu dokumentieren.
Die Bemessungsbetriebsdauer hängt von der Gebäudeart ab und steht in den jeweiligen Vorschriften. Üblich sind eine Stunde oder drei Stunden. Welcher Wert für Ihr Gebäude gilt, klärt die Planung.
Das hängt vom Gebäude ab. Einzelbatterieleuchten lassen sich ohne Batterieraum und ohne Funktionserhaltverkabelung nachrüsten und sind deshalb im Bestand oft der schnellere Weg. Zentralbatterieanlagen bündeln Wartung und Überwachung an einer Stelle und spielen ihre Stärken in großen Gebäuden aus.
Lichtaudit, Lichtplanung, Leuchten, Lichtsteuerung und Montage laufen bei TRiALED bei einer Person zusammen.
So arbeiten wir