Bundesförderung: die Kommunalrichtlinie
Die Kommunalrichtlinie ist Teil der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundes. Sie fördert unter anderem die energieeffiziente Sanierung von Außen-, Hallen- und Innenbeleuchtung – ausdrücklich einschließlich moderner Beleuchtungstechnik für Flutlichtanlagen. Antragsberechtigt sind Kommunen und Sportvereine.
| Stand Mai 2026 laut Bundesumweltministerium | |
|---|---|
| Was wird gefördert? | Sanierung von Außen-, Hallen- und Innenbeleuchtung, einschließlich Flutlicht |
| Wer kann beantragen? | Kommunen und Vereine |
| Zuschuss Beleuchtung | 25 %, finanzschwache Kommunen bis zu 40 % |
| Braunkohlereviere | Antragstellende sind finanzschwachen Kommunen gleichgestellt |
Wie gut das funktioniert, zeigt ein Beispiel, das das Bundesumweltministerium selbst nennt: Ein Fußballverein in Chemnitz spart mit seiner neuen LED-Außenbeleuchtung rund 72 % Strom und hat durch die Kombination verschiedener Fördermittel seinen Eigenanteil auf rund 15 % gesenkt.
Landesprogramme und Landessportbünde
Die meisten Bundesländer fördern den Sportstättenbau zusätzlich – über eigene Programme oder über den Landessportbund. Höhe, Fristen und Bedingungen unterscheiden sich stark. Typisch ist:
- Der Antrag läuft über den Landessportbund, den Kreis- oder Stadtsportbund oder die Kommune.
- Gefördert wird ein Anteil der Kosten, oft mit einer Obergrenze je Vorhaben.
- Landesmittel lassen sich unter Umständen mit der Bundesförderung kombinieren – die Regeln zur Kumulierung sind dabei zu beachten.
Erste Anlaufstelle ist Ihr Landessportbund oder der Sportstättenreferent Ihrer Kommune.
So läuft ein Förderantrag ab
- Bestand erfassen: Anzahl und Leistung der alten Leuchten, Betriebsstunden, Stromverbrauch.
- Neue Anlage planen: Lichtberechnung nach DIN EN 12193 und Energievergleich alt gegen neu.
- Angebote einholen: Viele Programme verlangen Vergleichsangebote.
- Antrag stellen – vor dem Auftrag: Bei Zuwendungen gilt in der Regel, dass mit dem Vorhaben erst nach Antragstellung oder Bewilligung begonnen werden darf. Schon ein unterschriebener Auftrag kann als Beginn gelten.
- Umsetzen und nachweisen: Rechnungen, Fotos und den Verwendungsnachweis einreichen.
Was wir für Ihren Antrag liefern
- Lichtberechnung mit DIALux nach DIN EN 12193 für Ihren Platz oder Ihre Halle
- Energievergleich der alten und neuen Anlage: Leistung, kWh im Jahr, CO₂
- Angebot mit Datenblättern und Lichtdateien der Leuchten
- Hinweise zu Lichtimmissionen, falls die Behörde danach fragt – mehr dazu im Ratgeber Flutlicht genehmigen
Wie viel Ihre Anlage spart, zeigt vorab der LED-Einsparrechner. Projekte mit echten Zahlen finden Sie in unseren Case Studies, zum Beispiel im Sportzentrum Sondershausen mit 68 % weniger Beleuchtungsenergie.
LED-EinsparrechnerWas spart Ihre Beleuchtung?Stromkosten, CO₂ und Amortisation in wenigen Minuten.Häufige Fragen
Gibt es Förderung für LED-Flutlicht?
Ja. Über die Kommunalrichtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative wird die Sanierung von Außen-, Hallen- und Flutlichtbeleuchtung gefördert. Laut Bundesumweltministerium beträgt der Zuschuss 25 %, für finanzschwache Kommunen bis zu 40 % (Stand Mai 2026). Dazu kommen Programme der Länder und Landessportbünde.
Können Sportvereine die Förderung beantragen?
Ja. Antragsberechtigt für die Kommunalrichtlinie sind Kommunen und Vereine.
Kann ich Bundes- und Landesförderung kombinieren?
Häufig ja, wenn die Kumulierungsregeln der Programme eingehalten werden. Das Bundesumweltministerium nennt einen Verein, der durch die Kombination verschiedener Fördermittel seinen Eigenanteil auf rund 15 % gesenkt hat.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
In der Regel bevor das Vorhaben beginnt – und schon ein unterschriebener Auftrag kann als Beginn gelten. Klären Sie mit dem Fördergeber, ab wann Sie bestellen dürfen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Förderantrag?
Meist eine Beschreibung des Bestands, eine Lichtplanung, einen Energievergleich alt gegen neu und Angebote. Lichtberechnung, Energievergleich und Angebot liefern wir Ihnen zu.



